Cortal Consors • 90318 Nürnberg
Depotnummer 0123456789
1234567890/00
Max Mustermann
Musterstraße 1 Vermerk der Bank 1000
12345 Musterstadt 02
NUERNBERG, 20.05.2016
ERTRAGSGUTSCHRIFT                                                       
ST                       50,00000          WKN:  A1409D                 
           Welltower Inc.                                               
           Registered Shares DL 1                                       
ERTRAGSAUSSCHUETTUNG P. ST.     0,860000  USD SCHLUSSTAG PER 05.05.2016 
                                                     EX-TAG  06.05.2016 
BRUTTO                                        USD                 43,00 
QUST 15,00000  %   EUR                  5,74  USD                  6,45 
                                              USD                 36,55 
UMGER.ZUM DEV.-KURS                 1,124400  EUR                 32,51 
WERT 20.05.2016                                                         
ZU GUNSTEN KONTO-NR. 1235 543 123 / IBAN DE6765876876567776539
(BIC CSDBDE71XXX)
ANRECHENBARE AUSLAEND. QUELLENSTEUER          EUR                 5,74  
KAPST-PFLICHTIGER KAPITALERTRAG               EUR                38,24  
MIT VERRECHNUNGSTOPF ALLG. VERRECHNET         EUR                38,00- 
BEMESSUNGSGRUNDLAGE FUER KAPST VOR QUST       EUR                 0,24  
A.KAPITALERTRAG ANR.AUSL.QUST         0,06 *4 EUR                 0,24  
BEMESSUNGSGRUNDLAGE FUER KAPST                EUR                 0,00  
VERRECHNUNGSTOPF ALLGEMEIN NACH ERTRAG        EUR                 0,00  
SPARERPAUSCHBETRAG NACH ERTRAG                EUR                 0,00  
IN DEN VERRECHNUNGSTOPF QUST EINGESTELLT      EUR                 5,68  
VERRECHNUNGSTOPF AUSL. QUST NACH ERTRAG       EUR                 5,68  
AUSLAENDISCHER IMMOBILIENFONDS                                          
JAHRESSTEUERBESCHEINIGUNG FOLGT                                         
          KAPITALERTRAEGE SIND EINKOMMENSTEUERPFLICHTIG                 
           DIESE MITTEILUNG WIRD NICHT UNTERSCHRIEBEN                   
Consorsbank ist eine eingetragene Marke der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland.
Standort Nürnberg: Bahnhofstraße 55, 90402 Nürnberg, HRB Nürnberg 31129, USt-IdNr. DE191528929
Fon +49 (0) 911 / 369-30 00, Fax +49 (0) 911 / 369-10 00, info@consorsbank.de, www.consorsbank.de
Sitz der BNP Paribas S.A.: 16, boulevard des Italiens, 75009 Paris, Frankreich, Registergericht: R.C.S. Paris 662 042 449
Président du Conseil d‘Administration (Präsident des Verwaltungsrates): Jean Lemierre, Directeur Général (Generaldirektor): Jean-Laurent Bonnafé
Hinweis für Zins- und Dividendengutschriften:
Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit dieser Mitteilung müssen unverzüglich erhoben werden, vgl.
Nummer B. Ziffer I. 11 (4) und (5) der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB Banken). Umsätze und Kontobuchungen, die
nach dem Erstellungsdatum anfallen und sich auf den Abrechnungssaldo des abgelaufenen Abrechnungszeitraumes
auswirken, werden erst mit dem folgenden Kontoauszug ausgewiesen. Korrekturen werden seitens der Bank gekennzeichnet.
Machen Sie Ihre Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist an
die Consorsbank (Revision) oder per Fax oder Mail an die unten angegebenen Adressen. Das Unterlassen rechtzeitiger
Einwendungen gilt als Genehmigung.
Die mit „Steuerbescheinigung“ gekennzeichneten Abrechnungen sind sorgfältig aufzubewahren, da nur gegen Vorlage
dieser Belege die Abrechnung im Rahmen der steuerlichen Veranlagung möglich ist. Bei Stornierung ist die Bank verpflichtet,
die falsche Steuerbescheinigung zurückzufordern. Andernfalls ist sie verpflichtet, nach Ablauf eines Monats dem
Wohnsitzfinanzamt des Depotinhabers Meldung zu machen. Gebietsansässige machen wir auf die ggf. bestehende
Meldepflicht an die Landeszentralbank gemäß Außenwirtschaftsverordnung aufmerksam. Für weitere Auskünfte stehen wir
Ihnen gerne zur Verfügung. Meldevordrucke sind bei uns erhältlich.
Erträge unterliegen der Einkommen- bzw Körperschaftssteuer. Falls Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, ist die
einbehaltene ausländische Quellensteuer, soweit diese nicht erstattungspflichtig ist, auf die zu zahlende Einkommen- bzw.
Körperschaftssteuer anrechenbar. Besteht mit dem Staat, aus dem die Erträge zufließen, kein
Doppelbesteuerungsabkommen und werden ausländische Steuern auf diese Erträge einbehalten, so ist die Steuer gemäß
§34 c EStG auf die deutsche Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer anrechenbar.
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