Consorsbank • 90318 Nürnberg
Depotnummer 0123456789
1101234567/00
Albert Mustermann
Musterstr. 3
85685 München Vermerk der Bank 1000
02
NUERNBERG, 02.11.2015
DIVIDENDENGUTSCHRIFT                                                    
ST                      300,00000          WKN:  850866                 
           DEERE & CO.                                                  
           Registered Shares DL 1                                       
ZINS-/DIVIDENDENSATZ            0,600000  USD SCHLUSSTAG PER 27.09.2015 
                                                     EX-TAG  28.09.2015 
BRUTTO                                        USD                180,00 
QUST 15,00000  %   EUR                 24,45  USD                 27,00 
                                              USD                153,00 
UMGER.ZUM DEV.-KURS                 1,104300  EUR                138,55 
KAPST                                 25,00 % EUR                 16,30 
SOLZ                                   5,50 % EUR                  0,89 
WERT 02.11.2015                               EUR                121,36 
ZU GUNSTEN KONTO-NR. 0123 456 789 / IBAN DE12345678901234567890
(BIC C1234567XXX)
ANRECHENBARE AUSLAEND. QUELLENSTEUER          EUR                24,45  
KAPST-PFLICHTIGER KAPITALERTRAG               EUR               163,00  
BEMESSUNGSGRUNDLAGE FUER KAPST VOR QUST       EUR               163,00  
A.KAPITALERTRAG ANR.AUSL.QUST        24,45 *4 EUR                97,80  
BEMESSUNGSGRUNDLAGE FUER KAPST                EUR                65,20  
VERRECHNUNGSTOPF ALLGEMEIN NACH ERTRAG        EUR                 0,00  
SPARERPAUSCHBETRAG NACH ERTRAG                EUR                 0,00  
VERRECHNUNGSTOPF AUSL. QUST NACH ERTRAG       EUR                 0,00  
VOLLER QUST-ABZUG, GANZ/TEILWEISE STEUERFREI BEI DBA-BERECHTIGUNG       
ES WURDE KEINE KIRCHENSTEUER EINBEHALTEN                                
JAHRESSTEUERBESCHEINIGUNG FOLGT                                         
          KAPITALERTRAEGE SIND EINKOMMENSTEUERPFLICHTIG                 
           DIESE MITTEILUNG WIRD NICHT UNTERSCHRIEBEN                   
Consorsbank ist eine eingetragene Marke der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland.
Standort Nürnberg: Bahnhofstraße 55, 90402 Nürnberg, HRB Nürnberg 31129, USt-IdNr. DE191528929
Fon +49 (0) 911 / 369-30 00, Fax +49 (0) 911 / 369-10 00, info@consorsbank.de, www.consorsbank.de
Sitz der BNP Paribas S.A.: 16, boulevard des Italiens, 75009 Paris, Frankreich, Registergericht: R.C.S. Paris 662 042 449
Président du Conseil d‘Administration (Präsident des Verwaltungsrates): Jean Lemierre, Directeur Général (Generaldirektor): Jean-Laurent Bonnafé
Hinweis für Zins- und Dividendengutschriften:
Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit dieser Mitteilung müssen unverzüglich erhoben werden, vgl.
Nummer B. Ziffer I. 11 (4) und (5) der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB Banken). Umsätze und Kontobuchungen, die
nach dem Erstellungsdatum anfallen und sich auf den Abrechnungssaldo des abgelaufenen Abrechnungszeitraumes
auswirken, werden erst mit dem folgenden Kontoauszug ausgewiesen. Korrekturen werden seitens der Bank gekennzeichnet.
Machen Sie Ihre Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist an
die Consorsbank (Revision) oder per Fax oder Mail an die unten angegebenen Adressen. Das Unterlassen rechtzeitiger
Einwendungen gilt als Genehmigung.
Die mit „Steuerbescheinigung“ gekennzeichneten Abrechnungen sind sorgfältig aufzubewahren, da nur gegen Vorlage
dieser Belege die Abrechnung im Rahmen der steuerlichen Veranlagung möglich ist. Bei Stornierung ist die Bank verpflichtet,
die falsche Steuerbescheinigung zurückzufordern. Andernfalls ist sie verpflichtet, nach Ablauf eines Monats dem
Wohnsitzfinanzamt des Depotinhabers Meldung zu machen. Gebietsansässige machen wir auf die ggf. bestehende
Meldepflicht an die Landeszentralbank gemäß Außenwirtschaftsverordnung aufmerksam. Für weitere Auskünfte stehen wir
Ihnen gerne zur Verfügung. Meldevordrucke sind bei uns erhältlich.
Erträge unterliegen der Einkommen- bzw Körperschaftssteuer. Falls Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, ist die
einbehaltene ausländische Quellensteuer, soweit diese nicht erstattungspflichtig ist, auf die zu zahlende Einkommen- bzw.
Körperschaftssteuer anrechenbar. Besteht mit dem Staat, aus dem die Erträge zufließen, kein
Doppelbesteuerungsabkommen und werden ausländische Steuern auf diese Erträge einbehalten, so ist die Steuer gemäß
§34 c EStG auf die deutsche Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer anrechenbar.
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